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Anmeldung zur Abschlussprüfung

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung läutet Deinen Schluss-Sprint in der Ausbildung ein. Das Ende der Lehre ist in Sicht und gerade deshalb ist es wichtig, die Fallstricke und Besonderheiten in diesem Dokument zu kennen.

Ich erkläre Dir hier den Ablauf, den Aufbau und das Kleingedruckte der Anmeldung zur Abschlussprüfung.

der Zeitplan

Im Jahr gibt es zwei Termine für die Abschlussprüfungen: einen im Sommer für die übliche Ausbildungsdauer und einen im Winter – meist für verkürzte Ausbildungen, Späteinsteiger und Wiederholer.

Ungefähr ein halbes Jahr vorher sendet die IHK die personalisierten Anmeldebögen für die Prüfungen an den Ausbildungsbetrieb. Dieser hat nun ein paar Wochen Zeit, die Anmeldung mit den betreffenden Auszubildenden auszufüllen, zu unterschreiben und natürlich fristgemäß zurückzusenden.

Die konkreten Einladungen zur Prüfung mit den Terminen werden später direkt an die Auszubildenden geschickt. Die Termine musst Du Deinem Ausbildungsbetrieb natürlich nennen, damit er Dich freistellen kann.

der Aufbau

Oben im Kopf sind die Adressen der/des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebes vermerkt.

Wichtig: Kontrolliere Deine Anschrift!

An diese Adresse werden später die Einladungen verschickt!
Anmeldung zur Prüfung (Kopf)

Weiter in der Mitte sind die Daten von Dir und Deiner Ausbildung aufgeführt. Diese sind aus dem Ausbildungsvertrag entnommen, sollten also stimmen.

Prüfungsanmeldung Abschlussprüfung Hotelfach

Als nächstes kommt ein Feld, das nur für Wiederholungsprüfungen relevant ist. Sollen bereits erfolgreich absolvierte Prüfungsteile wiederholt werden, kann das hier angekreuzt werden.

Darunter steht die Frage, ob für die Prüfung relevante Behinderungen zu berücksichtigen sind. Es kann nur „Ja“ angekreuzt werden. Hast Du also nichts, was Dich bei Prüfungen beeinträchtigt, lass das Kästchen frei.

Behinderungen zur Prüfung?

Danach werden die Fehlzeiten Deiner Ausbildung eingetragen. Das wird vom Ausbildungsbetrieb gemacht. Für die Abschlussprüfung ist vom Gesetz her eine Mindestausbildungszeit notwendig. Durch zuviel Fehlzeiten kann diese unterschritten werden und gefährdet dann die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Zum Schluss wird die Anmeldung vom/von der Auszubildenden und vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben. Außerdem ist eine Telefonnummer vom Prüfungsbewerber (Dir) erforderlich. Trage sie korrekt ein, denn das ist die Nummer, unter der Dich die IHK oder der Prüfungsausschuss erreichen möchte, wenn Du nicht rechtzeitig zur Prüfung erscheinst.

Wichtig: Telefonnummer eintragen!

Falls am Prüfungstag etwas dazwischen kommt, bist Du hier erreichbar.

Was muss ich denn jetzt mit der Anmeldung tun?

  • Alles lesen
  • Deine Daten auf Richtigkeit prüfen
  • ankreuzen, wenn Behinderungen Deine Prüfung beeinträchtigen können
  • Ort, Datum, Telefonnummer eintragen
  • unterschreiben

das Kleingedruckte

Obwohl die Anmeldung recht simpel aufgebaut ist und im Normalfall nicht viel auszufüllen ist, handelt es sich doch um ein Dokument. Mit den Unterschriften werden verschiedene Dinge bestätigt und festgelegt beziehungsweise ausgeschlossen.

Behinderungen / Beeinträchtigungen für die Prüfung

In der Anmeldung wird gefragt, ob „bedeutende körperliche, geistige oder seelische Behinderungen“ zu berücksichtigen sind. Sollte jemand beeinträchtigt sein, erhält sie/er einen Nachteilsausgleich. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Prüflinge die gleichen Chancen haben.

Der Nachteilsausgleich kann einfach mehr Zeit bei der Aufgabenbearbeitung sein oder komplett andere Aufgaben bedeuten. Beispielsweise kann ein Prüfling mit gebrochenem Arm schlecht Tische eindecken oder Zimmer putzen.

Allerdings muss man diese Beeinträchtigung natürlich nachweisen. Es wird mindestens eine fachärztliche Bescheinigung oder ein psychologisches Gutachten verlangt.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich mit den ärztlichen Nachweisen muss spätestens zum Anmeldeschluss bei der IHK vorliegen.

Fehlzeiten in der Ausbildung

Das Berufsbildungsgesetz sagt:

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,

1. wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat […]

§43 BBiG – Zulassung zur Abschlussprüfung

Fehlzeiten können passieren. Krankheiten oder Verletzungen werden nicht absichtlich herbeigeführt – zumindest in den meisten Fällen. Aber die Ausbildungsinhalte müssen vermittelt werden. Und dafür ist eine gewisse Zeit nötig. Steht zu befürchten, dass die Zeit ohne Fehlzeiten dafür nicht ausreichend ist, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung verwehrt werden.

Um das zu prüfen, wird auf der Prüfungsanmeldung die Anzahl der Fehltage abgefragt (wenn sie mehr als 10% der Ausbildungszeit ausmachen). Grundlage sind 220 Arbeitstage/Jahr, also bei einer 3jährigen Ausbildung 660 Tage.
10% davon sind 66 Arbeitstage, das enspricht schon mindestens drei Monaten Fehlzeit.

Bei mehr als 15% Fehlzeit prüft die IHK dann, ob die Zulassungsvoraussetzungen noch gegeben sind und ob eventuelle Verkürzungsgründe noch nicht berücksichtigt wurden:Diese könnten beispielsweise die Ausbildungsdauer senken:

  • berufliche Vorbildung im artverwandten Beruf
  • einschlägige berufliche Praxiszeiten
  • schulische Vorbildung

Diese könnten beispielsweise die Ausbildungsdauer senken.

Außerdem wird beurteilt, ob die festgelegten Ausbildungsinhalte in der verbleibenden Zeit vermittelt werden konnten. Dazu werden die Leistungen beim Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule (inklusive Zeugnis) abgefragt.

Berichtsheft

Ein kleiner, unscheinbarer Satz am Ende der Anmeldung dokumentiert das Berichtsheft:

Hiermit wird bestätigt, dass der schriftliche oder elektronische Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt wurde. Die untenstehenden Unterschriften gelten als Abzeichnung […]

Sowohl Auszubildende(r) als auch Ausbildende(r) bestätigen also mit der unterschriebenen Anmeldung, dass das Berichtsheft ordentlich geschrieben wurde!

Hoffentlich entspricht das der Wahrheit, denn zur Prüfung musst Du den Ausbildungsnachweis mitbringen und dort wird er vom Prüfungsausschuss kontrolliert.
Also lieber noch schnell die Checkliste zum Berichtsheft abhaken und auf Nummer Sicher gehen.

Wiederholungsprüfung

Sollte diese Prüfung für Dich eine Wiederholung sein, kennst Du die Anmeldung ja schon. Im besten Fall hast Du einige Prüfungsteile schon bestanden. Diese musst Du nicht mehr erneut ablegen!

Aber Du kannst das trotzdem machen! Vielleicht möchtest Du Dein Ergebnis verbessern oder mehr Punkte holen, um die anderen Prüfungsteile abzusichern?

In diesem Fall musst Du die aufgeführten Prüfungsteile ankreuzen, in denen Du erneut geprüft werden möchtest! (Lies das Kleingedruckte auf der Anmeldung zweimal, um sicher zu gehen.)

Aber: Es gelten dann die Ergebnisse der Wiederholungsprüfung!

Viel Erfolg!
Dein Gastro-Alex