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Die Zwischenprüfung

Da hat man gerade die Probezeit überstanden, lernt so langsam die Abläufe im Hotel kennen und schon naht der nächste Stressfaktor: die Zwischenprüfung!
Aber was ist das überhaupt und wozu ist sie gut? Dazu möchte ich hier im Artikel eingehen.

Die Pflicht zur Zwischenprüfung ist im §48 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Und auch der Zweck ist schon im Gesetz klar vorgegeben:

… zur Ermittlung des Ausbildungsstandes …

§48 Abs. 1 BBiG

Sowohl Auszubildende als auch Ausbilder sollen mit der Zwischenprüfung eine externe Bewertung des aktuellen Ausbildungstandes bekommen. Das bedeutet konkret für Dich als Auszubildende(n):

  • Sind alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte bisher vermittelt worden?
  • Wie gut fand für Dich die Ausbildung bisher statt beziehungsweise wie gut hast Du sie angenommen?

Ein wichtiger Indikator und Nachweis hierfür ist Dein Ausbildungsnachweis!
Ein guter Prüfungsausschuss erkennt darin schon etwaige Mängel (auf beiden Seiten!) und wird sie der IHK melden. Wenn Du Deine Pflichten für das Berichtsheft erfüllt hast, kannst Du vielen Nachfragen und Problemen aus dem Weg gehen.

Darüber hinaus ist die die Zwischenprüfung essentiell, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden:

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,
[…]
2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen […] hat

§43 BBiG

Zwischenprüfung – für Hotelfachfrau/-mann

Wie schon geschrieben soll die Zwischenprüfung vor allem den aktuellen Ausbildungsstand abbilden. Gemäß Ausbildungsrahmenplan und gängigen Zwischenprüfungen beinhaltet das (u.a.!) die folgenden Kenntnisse:

  • Warenwirtschaft
    • Annahme einer Lieferung (Bestellung, Lieferschein)
    • Lagerung (HACCP, Kühlkette, Lagerbedingungen)
    • Liefermängel
  • Zubereitung einfacher Speisen
    • Frühstücksspeisen (Eierspeisen)
    • Salate (z.B. Obstsalat, Salat Caprese)
    • Snacks (z.B. Canapèes, Vesperplatte)

Übrigens sind das nicht nur die Prüfungsinhalte für Hotelfachleute, sondern auch die Zwischenprüfung für Restaurantfachfrau/-mann oder die Fachkraft im Gastgewerbe muss mit solchen Aufgaben rechnen.

Ablauf der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung gliedert sich grob in drei Teile:

Es gibt einen theoretischen Teil:

Hier wird vor allem Fachwissen (und Mathematik) abgefragt.
Meistens soll die Prüfungsaufgabe praktisch im Ablauf beschrieben werden, es gibt einen Dreisatz und eventuell eine Fachwissen-Aufgabe zur Lagerwirtschaft: HACCP, Lagertemperaturen o.ä. – also nichts Wildes.

In der Praxisaufgabe soll nun das Gericht zubereitet werden.
Wie gesagt, eigentlich nichts Wildes, aber für manchen Azubi schon eine Herausforderung:

  • Frühstück / Eierspeisen
    • Rührei mit …
      • Speck
      • Schinken
    • Spiegelei mit …
      • Speck
  • Salate
    • Obstsalat/Fruchtsalat
    • Caprese (Tomate Mozzarella)
  • Snacks
    • Canapèes
    • Vesperschnitte
    • Kräuterquark

Danach folgt noch das Prüfungsgespräch: Hier wird Dich ein Prüfer für circa 15 Minuten Fachfragen stellen. Keine Sorge, 15 Minuten gehen in einer Stresssituation viel schneller vorbei, als vorher gedacht. Du wirst im Gespräch keinen Gedanken an die Gesprächslänge verschwenden!
Die Fragen behandeln all das Fachwissen, das Du bisher haben solltest: Lebensmittel und ihre Lagerung, Hygiene und vor allem HACCP!

Ergebnisse der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist abgelegt – und was passiert jetzt?
Entspann‘ Dich erstmal, Du kannst nichts mehr tun oder ändern!
In den nächsten 14 Tagen werden die Ergebnisse von der IHK ausgewertet und dem Ausbildungsbetrieb zugeschickt. Wenn er gut ist, werden die Ergebnisse in einem persönlichem Gespräch besprochen:

  • Wie kommen die Ergebnisse zustande?
  • Was bedeuten die Ergebnisse allgemein?
  • (Wie kam es zu den Ergebnissen in der Zwischenprüfung?)
    • das eigentlich nur, wenn die Ergebnisse krass von Deinen sonstigen Leistungen abweichen
  • Was bedeuten die Ergebnisse für Dich und Deine Ausbildung?
  • Sind Änderungen oder Anspassungen in Deiner Ausbildung notwendig?

Wie oben schon geschrieben: Du kannst in der Zwischenprüfung nicht durchfallen! Wenn Du teilgenommen hast, gibt es kein Auswirkung auf die Zwischenprüfung!
ABER: die Zwischenprüfung dient zum Feststellen Deines Ausbildungsstandes …
– die IHK schaut drauf
– Dein Ausbilder schaut drauf
– und ganz ehrlich: Du solltest auch drauf schauen!
Denn nochmal: Das ist Dein Zwischenstand in der Ausbildung!
Wenn Du unter dem IHK-Durchschnitt bist, dann bist Du unter dem Durchschnitt!
Ganz krass bedeutet das, Du erhältst eine schlechte Ausbildung ODER
Du bist schlecht in Deiner Ausbildung!

Beides sind konkrete Anreize für Dich oder Deinen Ausbilder, die Ausbildung zu überdenken und zu verbessern. Und genau dafür ist die Zwischenprüfung da und richtig und gut!

Zwischenprüfung – was kam dran?

Tja, was kommt denn nun dran?
Diese Frage beschäftigt Prüflinge jedes halbe Jahr!

Und ganz ehrlich?
Das kann Euch NIEMAND sagen oder garantieren! Natürlich gibt es Tendenzen oder Empfehlungen – aber darauf verlassen? Das würde ich mich nicht!
Deine Berufsschullehrer bereiten Dich im Normalfall ausreichend vor.
Es gibt Tendenzen – aber auch Ausnahmen – Fakt ist: die Prüfungsaufgaben werden erst am Tag der Prüfung vom Prüfungsausschuss ausgewählt. Darauf kann man sich nicht vorbereiten!
Und selbst wenn eine Tendenz absehbar ist – nennen wir sie mal „Eierspeisen“: Wenn an dem Tag der Herd nicht funktioniert oder keine Eier geliefert wurden, wird die Aufgabe nicht Eierspeisen sein! Alles schon erlebt – inklusive der langen Gesichter der Prüflinge …

Es gibt Tendenzen – und Erfahrungen der Berufsschullehrer und Ausbilder – aber die sind nicht zwingend! Deshalb empfehle ich ausdrücklich nicht, gewisse Lerninhalte auszulassen!

Im Forum von hotelfach.de werden seit einigen Jahren die Prüfungsfragen für Gastronomieberufe geteilt. Das hat zwar die letzten Jahre nachgelassen, aber die Anforderungen dürften sich nicht wirklich geändert haben.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg in der Zwischenprüfung!

Dein Gastro-Alex